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BGH, 13.07.1959 - IV ZB 159/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - IV ZB 159/59
Die im § 234 ZPO vorgesehene zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beginnt nicht nur dann zu laufen, wenn das der Wahrung der versäumten Frist entgegenstehende Hindernis fortgefallen ist, sondern auch von dem Zeitpunkt an, in welchem es aufgehört hat, ein unverschuldetes zu sein (BGHZ 4, 389, 396 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]; FamRZ 1959, 56).